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FREE LINA! Kämpferischer Prozessauftakt in Dresden

Umringt von Polizisten wird Lina am morgen in den Gerichtssaal in Dresden geführt, ihr Gesicht versteckt hinter einem blauen Hefter vor den Fotograf:innen der bürgerlichen Presse. Lina betritt den Saal, im Publikum kommt der Applaus auf, viele drängen sich hinter der Sicherheitsscheibe zum Saal, um Lina zu sehen. Als die Fotograf:innen abziehen, lächelt Lina E., winkt ihren Genoss:innen hinter der Glasscheibe zu, Nervosität ist ihr nicht anzusehen. Sie bleibt entschlossen. Es ist ihr erster öffentlicher Auftritt seit der Verhaftung im November 2020.

Der Prozess wird seit Linas Festnahme, bei der sie, wie sonst nur Terroristen, mit dem Hubschrauber zur Bundesanwaltschaft nach Karlsruhe geflogen wurde medial begleitet und ausgeschlachtet. Besonders die Berichterstattung über Lina ist besonders ekelig: Von sexistischen Kommentaren über ihr Aussehen bis hin zu vergleichen mit der NSU-Terroristin Beate Zschäpe ist alles dabei. Und auch die deutsche Justiz tut alles daran mit dem Verfahren ein politisches Exempel zu statuieren.

Lina wird vorgeworfen der Kopf einer „kriminellen Vereinigung“ nach Paragraph 129 StGB zu sein. Mit ihr angeklagt sind drei weitere Antifaschist:innen. Neben der „Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung“ wird ihnen vorgeworfen mehrere Angriffe gegen Faschisten geplant und durchgeführt zu haben. Mit dem Paragraph 129 StGB wird hier ein Mittel angewendet, was allzu oft dazu dient, um revolutionäre, linke Personen und Gruppen zu kriminalisieren. Dazu kommen noch die Paragraphen 129a und b StGB, die genauso gerne gegen die revolutionäre Linke angewendet werden.

Diese Paragraphen werden aktuell immer häufiger benutzt, um die Teile der revolutionären Linken, welche aktiv die Autorität des bürgerlichen Staates in Frage stellen, zu verfolgen.

Feuer und Flamme der Repression

Das Verfahren gegen Lina und die drei weiteren Angeklagten reiht sich in eine Reihe von Verfahren gegen die revolutionäre Linke auf Grundlage des Paragraphen 129a und b StGB ein. Seien es die Verfahren gegen den Roten Aufbau in Hamburg, gegen Cem K., dem vorgeworfen wird Teil der Revolutionären Aktionszellen gewesen zu sein, die unzähligen Verfahren gegen kurdische Aktivist:innen oder das TKP/ML-Verfahren in München. Der Staat baut seine Repressionsmaßnahmen gegen die revolutionäre Linke aus. Das macht er auch auf der Straße, wo es immer häufiger zu Angriffen des Staates gegen revolutionäre Kräfte während Demonstrationen kommt. Der bürgerliche Staat zeigt, dass er bereit ist mit allen Mittelngegen Revolutionär:innen vorzugehen. Doch auch wenn die Repression stärker wird, ist und bleibt unser Kampf wichtig und richtig. Uns ist klar, dass Faschismus nicht durch „nette Worte“ bekämpft werden kann, sondern militanter Antifaschismus schon immer, aber gerade in einer Zeit, wo sich faschistische Anschläge häufen und sich diese immer besser auch im Staat organisieren, unerlässlich ist. Wir müssen Faschisten, die selbst auch nicht vor Gewalt zurückschrecken und in ihrer rassistischen Weltanschauung die Ermordung von Millionen von Menschen propagieren, überall dort angreifen, wo sie sich befinden und ihnen die Möglichkeit nehmen ihre Propaganda zu verbreiten!

Lina und den drei weiteren Angeklagten wird also vorgeworfen, Faschisten das Verbreiten ihrer Propaganda unmöglich gemacht zu haben, und zwar mit allen Mitteln. Das ist aber nichts Kriminelles, sondern das Eintreten für alle Menschen, welche von Faschisten bedroht und in letzter Konsequenz verfolgt werden würden. Deshalb sollten wir an der Seite von Lina und den drei weiteren Angeklagten im Kampf gegen Faschismus stehen und auch den militanten Antifaschismus unterstützen. Dass die Klassenjustiz dies anders sieht, ist kein Wunder. Dass für den bürgerlichen Staat die revolutionäre Linke das Problem ist, ist keine Überraschung. Gerade in Krisenzeiten kann sich die Bourgeoisie auf den Faschismus als letztes Bollwerk gegen die Revolution verlassen. Der Staat hat deshalb auch kein Problem damit, wenn der NSU, trotz unzähliger V-Männer in den Strukturen, weiter mordet. Oder wenn sich in den verschiedenen Behörden oder der Armee unzählige faschistische Netzwerke befinden. Der wahre Verbrecher ist und bleibt der bürgerliche Staat und nicht Antifaschist:innenwie Lina.

Antifaschismus ist kein Verbrechen

Seitdem die Antifaschistin in U-Haft sitzt, sehen wir Solidarität mit ihr im ganzen Land. Und Lina bleibt seit nun fast einem Jahr standhaft in diesem ungerechtfertigten Prozess. Ihr kann keine konkrete Straftat nachgewiesen werden, und trotzdem sitzt sie seit November 2020 im Knast. Deswegen rufen wir alle Antifaschist:innen dazu auf ihre Solidarität mit Lina überall, und vor allem auf der Straße zu zeigen! Lasst uns nach außen tragen, dass Antifaschismus kein Verbrechen, sondern notwendig ist! Und lasst uns dem Staat zeigen, dass die Repressionen uns nicht einschüchtern, sondern nur noch entschlossener machen! Wir wissen: Dieser Staat wird uns nicht vor Faschisten schützen, da er mit ihnen Hand in Hand geht! Stattdessen müssen wir bereit sein, Faschisten überall und mit allen Mittel entgegenzutreten! Wir sind solidarisch mit Lina und den drei weiteren Angeklagten, die diesen Schritt gewagt haben. Für uns ist klar, dass nicht die Klassenjustiz das letzte Wort haben wird in diesem Verfahren, sondern wir auf der Straße. Deshalb werden wir nochentschlossener für die Freiheit von Lina und aller anderen politischen Gefangenen kämpfen, die sich entschieden haben, entschlossen für eine befreite Gesellschaft zu kämpfen. Denn auch wenn sie eine:n von uns einsperren, werden wir weiterkämpfen gegen den bürgerlichen Staat, gegen die Klassenjustiz, gegen Faschismus, Kapitalismus und Patriarchat und für die soziale Revolution. 

Freiheit für alle politischen Gefangenen! 

Freiheit für Lina!